Rechtsanwalt Stefan Hein

Werdegang
Herr Stefan Hein, Jahrgang 1966, studierte Rechtswissenschaften in Marburg. Nach Absolvierung seines Referendariats in Marburg sowie in Frankfurt a.M. wurde er 1996 als Anwalt zugelassen und trat unmittelbar in die Kanzlei Hüllen & Kollegen in Frankfurt ein, in der er – mit einjähriger Unterbrechung – seitdem als Rechtsanwalt tätig ist.
Seit dem Jahr 2006 ist er “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht”.
Er ist seit 2001 zugelassener Schlichter bei der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M.
Tätigkeitsbereiche
- Miet- und Pachtrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht
- anwaltliches Gebührenrecht
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht
Mitgliedschaften
Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M.
Frankfurter Anwaltverein bzw. Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
Sekretariat
- Melike Celiker
