Reiserecht

Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook GmbH

16.10.2019


Im Strudel der Insolvenz des britischen Mutterkonzerns Thomas Cook Group plc. hat Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, die Thomas Cook GmbH für sich und zwei seiner Veranstaltermarken, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, am 25.09.2019 Insolvenzantrag gestellt.

In dem Insolvenzantragsverfahren ist das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe als zuständiges Insolvenzgericht den jeweiligen Anträgen gefolgt und hat mit jeweiligen Beschlüssen vom 25.09.2019 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der

  • Thomas Cook GmbH (AG Bad Homburg v. d. H. – Beschluss v. 25.09.2019 – Az.: 61 N 90/19) vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Fabio Algari
  • Thomas Cook Touristik GmbH (AG Bad Homburg v. d. H. – Beschluss v. 25.09.2019 – Az.: 61 N 88/19) vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ottmar Hermann
  • Bucher Reisen & Öger Tours GmbH (AG Bad Homburg v. d. H. – Beschluss v. 25.09.2019 – Az.: 61 N 89/19) vorläufige Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs

angeordnet und die Rechtsanwälte der Kanzlei „hww – hermann wienberg wilhelm“, Rechtsanwalt Fabio Algari, Rechtsanwalt Ottmar Hermann und Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Zudem ergingen weitere Anordnungsbeschlüsse vorläufiger Insolvenzverfahren für die Thomas Cook Eurocenter Beteiligungs- Reisevermittlungs GmbH, die Thomas Cook Destinations GmbH, die Sentido Hotels & Resorts GmbH, die Thomas Cook Airport Service GmbH, die Thomas Cook Vertriebs GmbH und die NeckermannUrlaubswelt GmbH.

Für Ihre Reisen bedeutet dies jetzt, dass Reisen mit Abreisedatum bis einschließlich 31.12.2019, auch wenn sie von Ihnen teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, nicht angetreten werden. Dies gilt für die Veranstaltermarken

  • Thomas Cook Signature,
  • Thomas Cook Signature Finest Selection,
  • Neckermann Reisen,
  • ÖGER TOURS,
  • Bucher Reisen und
  • Air Marin
  • sowie für über Thomas Cook International gebuchte Leistungen.

Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 wird in Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung die weitere Vorgehensweise aktuell geprüft. Laut Angaben der Insolvenzverwaltung wird eine Zukunftslösung für Thomas Cook-Gesellschaften in Deutschland angestrebt, wozu die bestellten Insolvenzverwalter in einem strukturierten Investorenprozess intensive Gespräche mit strategischen Investoren und Finanzinvestoren führen. Zwar soll der M&A-Prozess auf großes Interesse stoßen, der Ausgang bleibt jedoch weiter ungewiss.

Für von der Insolvenz der Thomas Cook Gruppe betroffene Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen an den an den von der Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland, beauftragten Dienstleister KAERA wenden und dort ihre Ansprüche anmelden, www.kaera-ag.de.

Wenn Ihre Reise von der Insolvenz der Thomas Cook GmbH betroffen ist, bieten wir Ihnen gerne eine individuelle rechtliche Beratung zu Ihrem Fall an.

 



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