撰写人:中国业务部 - AUS UNSEREM CHINA DESK:

德国对抗新冠对中小企业救济措施 - Überblick über die Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen

06.05.2020


在德国,有中资背景的公司飞速增长,对于中方管理人员,了解德国的工会法规是了解德国企业管理规范劳工法规的重要一部份。

(Der folgende Beitrag soll dem besonderen Informationsinteresse chinesischsprachiger Unternehmer dienen, denen wir über unser China Desk eine individuell auf die besonderen Interessen chinesischer Staatsbürger abgestimmte anwaltliche Dienstleistung in chinesischer Sprache anbieten. Die deutsche Übersetzung des Beitrags finden Sie weiter unten.)

由于新冠的流行,大量中小企业面临严重的经济危机,德国正竭尽全力对抗Covid-19扩散的经济后果。因此,议会迅速决定了联邦政府的广泛援助措施。中小企业可以参考以下救济措施:

紧急援助

这项措施更多地针对那些由于收入损失而不再能够支付诸如租金,租赁,薪金,租赁费用或保险之类的运营成本的小公司。这是一次性的援助,不必偿还。但是,法规因联邦州的不同而有所不同。紧急援助包括:拥有最多5名员工的公司:3个月一次性支付9,000欧元;拥有最多10名员工的公司:一次性付款,3个月15,000欧元.

短时工作政策

短时间工意味着公司可以让员工减少工作时间减少人员支出,员工减少的收入一大部分由劳动局补偿,以此减轻企业负担。
通常,只有三分之一的员工失业,公司才能申请短期工作。但是,由于目前的情况,该规定有所放松。从现在开始,如果10%的员工没有更多的工作,则中小型公司可以申请,并简化了申请手续。此外扩大短时工适用范围,向临时工发放短期工作津贴。
还有新增规定,员工社会保障金由联邦劳动局补贴偿还,大大减轻企业负担。

租房保护政策

临时租房保护政策保护特殊时期房客利益。如果房客因新冠影响无法支付房租,房东不能以此为由解除租房合同。解租禁令维持到2020年6月30号。在此期间房客欠下的租金可以在2年内还清。

税收资金援助

在新冠危机期间,对中小型公司的另一项援助措施是推迟纳税。适用于所得税,营业税和公司税。此外,还有以下措施帮助中小企业


•直到2020年12月31日为止税务滞纳金罚款的强制执行将会停止。
•应交税款可以推迟缴纳
•调整预付税款,如果预计今年收入会下降,可以简单,快速地减少预缴税款

承担因新冠生病员工工资
如果员工那里由Corona病毒引起隔离,根据法规员工的工资要继续支付,但是公司可以从卫生部门获得这一部分工资的偿还。

延期申请破产
在德国,根据破产法规公司如果支付不能有三周的申请破产义务,但该规则将暂停至2020年9月30日。 这是为了避免因新冠延迟付款而导致破产风潮。

德国复兴信贷银行贷款

联邦政府的援助措施包括提供低息信贷。基本规则是,援助贷款授予截至2019年12月31日没有财务困难的公司。援助贷款的申请由公司自己的银行协助提出。德国复兴信贷银行用于运营资源和投资的贷款如下:


•德国复兴信贷银行企业贷款047: 针对已经上市超过5年的公司,德国复兴信贷银行承担高达90%的风险。
•ERP成立贷款076:针对上市不到5年的年轻公司,德国复兴信贷银行承担高达90%的风险

 

Überblick der Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen

Die Corona-Pandemie hat eine weltweite wirtschaftliche Krise verursacht. Vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen droht jetzt sogar die Existenzgefahr. Um dem entgegen zu wirken und Unternehmen zu unterstützen, hat die Bundesregierung mehrere Hilfsmaßnahmen ergriffen.

Soforthilfe

Durch die Soforthilfe bekommen die kleinen Unternehmen umgehende finanzielle Hilfe, damit sie einige Betriebskosten wie Miete, Leasing, Gehalt oder Versicherungen bezahlen können. Dies ist eine einmalige Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Die Soforthilfe umfasst: 

- Unternehmen mit maximal 5 Mitarbeitern: eine einmalige Zahlung von 9.000 Euro innerhalb von 3 Monaten

- Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern: eine einmalige Zahlung von 15.000 Euro innerhalb von 3 Monaten.

Die konkreten Regelungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

KfW-Kredite

Eine weitere Hilfsmaßnahme ist die Zurverfügungstellung der zinsgünstigen KfW-Kredite. Die Hilfskredite werden hauptsächlich an Unternehmen vergeben, die bis zum 31.12.2019 noch keine finanziellen Schwierigkeiten hatten.

Kurzzeitarbeit

Wegen der Corona-Pandemie wird die Kurzzeitarbeit wieder eingeführt.Unternehmen können die regelmäßige Arbeitszeit der Arbeitsnehmer kürzen und müssen dies dann der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Das Kurzarbeitergeld, welches durch die Arbeitsagentur dann bezahlt wird, soll den Verdienstausfall teilweise wieder ausgleichen. Außerdem kann auf diese Weise der Arbeitsplatz erhalten bleiben, obwohl die aktuelle Situation des Betriebes Entlassungen notwendig machen würde.Die Kurzarbeiterregelungen werden jetzt angepasst. Das Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird von einem Drittel auf bis zu 10% abgesenkt. Kurzarbeitergeld wird auch für Leiharbeitnehmer angewendet.

Es wurden auch neue Vorschriften hinzugefügt, wonach die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer von der Bundesarbeitsverwaltung erstattet werden, was die Belastung der Unternehmen erheblich verringert.

Mietschutzpolitik

Die vorübergehende Mietschutzrichtlinie schützt die Interessen der Mieter in besonderen Zeiträumen. Wenn der Mieter die Miete aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht bezahlen kann, kann der Vermieter den Mietvertrag aus diesem Grund nicht kündigen. Das Mietskündigungsverbot bleibt zunächst bis zum 30.06.2020 bestehen. Die vom Mieter geschuldeten Mieten können innerhalb von 2 Jahren zurückgezahlt werden.

Steuerfinanzierungshilfe

Steuerliche Schutzmaßnahmen sind für kleine und mittelständische Unternehmen in der wirtschaftlichen Krise von großer Bedeutung: Kleine und mittelständische Unternehmen können Steuerzahlungen (insbesondere die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer) aufschieben.

Bis zum 31.12.2020 werden Vollstreckungsmaßnahme wegen Steuerschulden eingestellt.

Die Anpassung und Herabsetzung der Steuervorauszahlung wird erleichtert.

Aussetzung der Insolvenzanmeldpflicht

Die gesetzliche dreiwöchige Insolvenzanmeldepflicht wird bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Damit soll eine Insolvenzwelle vermieden werden, die durch die verspätete Zahlung wegen Corona-Pandemie verursacht würde.



Zurück zur Übersicht