Stefan Hein

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Werdegang

Stefan Hein, Jahrgang 1966, studierte Rechtswissenschaften in Marburg. Nach Absolvierung seines Referendariats in Marburg und Frankfurt a.M. wurde er 1996 als Anwalt zugelassen und trat unmittelbar in die Kanzlei Hüllen & Kollegen in Frankfurt am Main ein. Dort war er bis Ende 2020 tätig. Seit 2021 ist er Partner der Kügel Hein Göbel Müller Rechtsanwälte PartG mbB.

Seit dem Jahr 2006 ist Stefan Hein “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht”.

Tätigkeitsbereiche

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht 
  • Pachtrecht
  • Maklerrecht
  • Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht

Beratungsschwerpunkte

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Stefan Hein gerichtlich und außergerichtlich Privatpersonen und Unternehmen auf den Gebieten des Mietrechts einschließlich des Wohnungseigentums- und Maklerrechts. Seine jahrzehntelange Berufserfahrung und hervorragende Expertise auf diesen Gebieten gewährleisten für unsere Mandanten stets eine hochqualifizierte anwaltliche Beratung auf neuestem Stand.

In sinnvoller Ergänzung zu diesen Tätigkeitsbereichen legt Stefan Hein weitere Schwerpunkte in den Bereichen der Zwangsversteigerung, Teilungsversteigerung und Zwangsverwaltung. Er begleitet sowohl Bietinteressenten als auch Gläubiger oder Schuldner rechtssicher durch alle Phasen der Verfahren, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Assistenz

  • Rebecca Schönig

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M.
  • Frankfurter Anwaltverein bzw. Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)