Privatpersonen

Familienrecht

Sie suchen eine hochqualifizierte Fachanwältin, die Sie kompetent und zuverlässig in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen des Familienrechts berät und vertritt?


Wer vor einer möglichen Trennung steht, oder eine Trennung bereits hinter sich hat, befindet sich regelmäßig in einer psychischen und emotionalen Ausnahmesituation.

Nicht nur die seelische Belastung, insbesondere wenn Kinder involviert sind, sondern vor allem die finanziellen und wirtschaftlichen Fragen, sind für die Gestaltung der Zukunft für den Betroffenen und seiner Familie von essentieller Bedeutung.

Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Lebenssituation und helfen Ihnen durch umfassende Beratung, die für Sie besten Lösungswege zu finden. Wenn dennoch gerichtliche Auseinandersetzungen erforderlich werden sollten, vertreten wir Ihre Rechte kompetent und engagiert.

Hierfür bieten wir Ihnen mit unserer Fachanwältin für Familienrecht hochqualifizierte anwaltliche Beratung auf diesem Gebiet an.

Eine Fachanwältin für Familienrecht zeichnet sich durch besondere Spezialisierung in diesem Rechtsgebiet aus. Zur Erlangung des Fachanwaltstitels müssen außerordentliche theoretische Kenntnisse sowie umfassende praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Zusätzlich ist ein Fachanwalt verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden. So bilden langjährige Berufserfahrung und fortlaufende Fort- und Weiterbildung die Grundlage für die hohe Qualität in der familienrechtlichen Beratung und Vertretung unserer Mandanten.

Bei einer erfolgreichen Mandatsbearbeitung sind aber nicht nur Rechtskenntnisse gefragt, sondern lösungsorientiertes Konfliktmanagement und die Entwicklung einer familienrechtlichen Strategie.

Infolge unserer langjährige Spezialisierung und Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts sowohl in der außergerichtlichen, als auch in der gerichtlichen Vertretung, können wir für Sie die optimalen Problemlösungen erzielen.

Zu unseren Schwerpunkten gehören

  • Scheidungsrecht
  • eheliches Güterrecht
  • gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft
  • vertragliche Güterstände
  • vorzeitige Aufhebung des gesetzlichen Güterstandes
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Miteigentum an Immobilien
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
  • Unterhalt
  • Auskunftsanspruch, Einkommensermittlung, Steuern
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Unterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Abänderung von Unterhaltsbeschlüssen oder -Vereinbarungen
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Lebenspartnerschaft

Ob Scheidung Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht: Wir finden die richtige Lösung für Sie.


Ihre Ansprechpartnerin

Gabriele Kügel

Rechtsanwältin / Fachanwältin für Familienrecht

Icon +49 69 247 43 42-0
Icon kuegel@anwaltskanzlei-frankfurt.com
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