Privatpersonen

Personenschadensrecht

Sie haben einen körperlichen Schaden erlitten zum Beispiel durch


  • einen Verkehrsunfall, Sportunfall oder einen Unfall sonstiger Art
  • eine vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung
  • einen Tierangriff oder
  • fehlerhafte Produkte

und suchen einen spezialisierten und qualifizierten Rechtsanwalt, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite steht.

Wir wissen, dass Menschen, die einen Personenschaden erlitten haben, oftmals mit erheblichen Problemen in ihrem privaten und beruflichen Alltag konfrontiert sind und sich mit rechtlichen Problemkreisen befassen müssen, die sie nicht nur überfordern können, sondern auch dem eigentlich Wesentlichen, nämlich der gesundheitlichen Genesung, im Wege stehen.

Es ist deshalb richtig und wichtig, so früh wie möglich die Beratung und Hilfe eines im Personenschadensrecht versierten und erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, der dem Betroffenen zumindest diese Last von den Schultern nimmt. Die Erfahrung zeigt außerdem, dass gerade im Anfangsstadium bereits die „Weichen“ für den späteren Verlauf eines „Falles“ gestellt werden, sodass von vornherein alles richtig gemacht werden muss.

Schadenersatz und Schmerzensgeld

Wir übernehmen diese Aufgabe und unterstützen Sie bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung Ihrer sogenannten zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Schädiger und ggf. dessen Haftpflichtversicherung, aber auch gegen eigene bestehende Versicherungen, z.B. Unfallversicherungen.

Ihre Ansprüche bestehen hierbei insbesondere auf

  • Schadenersatz als Ausgleich für die erlittenen materiellen Einbußen wie z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Behandlungskosten, Umbaukosten, Pflegekosten, Rente u.a.
  • Schmerzensgeld als Ausgleich für physische und psychische Verletzungen, also z.B. für die erlittenen Schmerzen, für Einbußen an Lebensqualität, entgangene Urlaubsfreude und für dauerhafte körperliche und psychische Einschränkungen u.a.,
  • Feststellung der Haftung des Schädigers für noch nicht absehbare künftige Schäden, die auf dem Vorfall beruhen, z.B. wegen Spätschäden und damit verbundener Behandlungen u.a. (sogenannter materieller und immaterieller Vorbehalt)
  • Versicherungsleistungen wegen Invalidität bei bestehender eigener Unfallversicherung.

Wir

  • nehmen uns Zeit für Sie und sprechen Ihren Fall in Ruhe und umfassend mit Ihnen durch,
  • machen Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend und führen die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite und allen sonstigen Beteiligten,
  • holen medizinische Gutachten ein, soweit dies erforderlich ist,
  • verfolgen Ihre Ansprüche konsequent im Wege der Klage, wenn außergerichtlich kein Ausgleich erzielt werden kann und vertreten Sie vor Gericht, gegebenenfalls über mehrere Instanzen,
  • realisieren Ihre Ansprüche aus erstrittenen Urteilen gegebenenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung (Link zur Unterseite „Forderungseinzug“)

Der Umgang mit Schadenersatz und Schmerzensgeld gehört zum Kernbereich der Tätigkeit des Fachanwalts für Medizinrecht, insbesondere dem Arzthaftungsrecht. Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es im Personenschadenrecht gleichermaßen auf das Erkennen und Bewerten medizinischer Sachverhalte an.

Als Mandant profitieren Sie daher von der besonderen Qualifikation und Erfahrung, die wir Ihnen mit unserem Fachanwalt für Medizinrecht auch im Personenschadensrecht bieten können.

Sozialrechtliche Ansprüche

Soweit es erforderlich ist, unterstützen wir Sie auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber staatlichen Einrichtungen.

So kann es z.B. erforderlich sein, den Grad der Behinderung feststellen zu lassen. Da die zuständigen Stellen hier oft alleine nach Aktenlage entscheiden, ohne sich den Betroffenen anzusehen, kann es erforderlich werden, ein Widerspruchsverfahren zu führen.

In Betracht kommen aber auch Ansprüche auf Krankenbehandlung und/oder Rente wegen Erwerbsminderung.

Strafanzeige und Nebenklage

Wenn der erlittene körperliche Schaden auf einer fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Körperverletzung beruht, ist auch das Thema Genugtuung oft das Bedürfnis der Betroffenen.

Als Opfer einer Körperverletzung können Sie zusätzlich zur zivilrechtlichen Verfolgung Ihrer Ansprüche bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gegen den Schädiger stellen und in einem Strafverfahren als Nebenkläger auftreten. In dieser Stellung können Sie aktiv am Verfahren teilnehmen, dessen Ergebnis beeinflussen oder sich gegen die Verharmlosung Ihrer Verletzungen wehren. Als Nebenkläger schließen Sie sich der Klage der Staatsanwaltschaft an und sind damit selbst Prozessbeteiligter. Sie haben dann vergleichbare Rechte wie die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung des Angeklagten.

Möglich ist es auch, Ihre zivilrechtlichen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren gegen den Schädiger gleich mit geltend zu machen (sogenanntes Adhäsionsverfahren).

Wir besprechen mit Ihnen, ob die Stellung eines Strafantrages, die Beteiligung als Nebenkläger oder ein Adhäsionsverfahren sinnvoll ist und führen ggf. sämtliche Schritte hierzu mit Ihnen durch, bis hin zur Vertretung in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung.

Zweitmeinung

Sie befinden sich kurz vor oder bereits in einer rechtlichen Auseinandersetzung wegen eines erlittenen Körperschadens, sind bereits anwaltlich vertreten, aber nicht sicher, ob der eingeschlagene Weg der Richtige ist?

Gerne erstellen wir im Rahmen eines „second look“ ein rechtliches Gutachten über Ihren Fall und stellen Ihnen ggf. alternative Möglichkeiten des Vorgehens vor.


Ihr Ansprechpartner

Nils-Frederik Göbel

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Medizinrecht

Icon +49 69 247 43 42-0
Icon goebel@anwaltskanzlei-frankfurt.com
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