Privatpersonen

Erbrecht

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Sie in erbrechtlichen Fragen berät?


Wir leben in Deutschland in einer Gesellschaft von Erben. Seit über 70 Jahren haben weder Krieg noch Inflation Vermögen vernichtet. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) wurden im Zeitraum zwischen 2012 bis 2017 vermutlich bis zu € 400 Mrd. pro Jahr vererbt und verschenkt.

Haben Sie Vorstellungen darüber, was einmal mit Ihrem Vermögen geschehen soll? Die gesetzliche Erbfolge ist häufig nicht im Sinne der Erblasser, insbesondere dann, wenn die gesetzlichen Erben nicht die Wunscherben sind. Die gesetzliche Erbfolge kann aber auch einfach nur steuerlich ungünstig sein oder sie kann komplizierte Erbengemeinschaften schaffen, deren Auseinandersetzung in vielen Fällen streitig endet.

Dem können Sie vorbeugen, indem Sie ein Testament machen oder einen Erbvertrag schließen. Hierbei sind allerdings zahlreiche gesetzliche Vorschriften und Formalien zu beachten. Dies ist ein Grund dafür, dass ein großer Teil privat aufgesetzter Testamente fehlerhaft und damit unwirksam ist. Wenn Sie also selbst und rechtzeitig bestimmen möchten, welche Personen Ihr Eigentum und Ihr Ver-mögen erben sollen, überlassen Sie dies nicht dem Zufall. Wir unterstützen Sie mit unserem Fachwissen und unserer jahrzehntelangen Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts. Wir fassen Ihre Vorstellungen in wirksame schriftliche Formen, die auch späterer Nachprüfung durch Gerichte standhalten.

 

Wir beraten Sie insbesondere

  • bei der Gestaltung von Testament und Erbvertrag
    unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer
  • bei Fragen zum Vermächtnis
  • wenn es um die vorweggenommene Erbfolge geht
  • bei jeglichen Konstellationen zur Unternehmensnachfolge

Wenn Sie selbst Erbe werden, gibt es ebenso Vieles, was bedacht und geregelt werden muss. Nicht immer ist es sinnvoll, eine Erbschaft anzunehmen, sodass in manchen Situationen auch eine Ausschlagung sinnvoll ist. Hierbei sind Fristen zu beachten, deren Versäumung zu existentiellen Problemen führen kann, z.B. wenn der Erblasser verschuldet war. Falls eine Erbengemeinschaft entstanden ist, kann deren Auseinandersetzung schwierig sein und schnell zum Streit führen.
 

Unsere Tätigkeit für Erben umfasst:

  • Annahme der Erbschaft oder Erbausschlagung
  • Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts bieten wir Ihnen eine persönliche und hochqualifizierte Beratung sowie tatkräftigte Vertretung Ihrer Interessen in allen erbrechtlichen Konstellationen.


Ihre Ansprechpartnerin

Gabriele Kügel

Rechtsanwältin / Fachanwältin für Familienrecht

Icon +49 69 247 43 42-0
Icon kuegel@anwaltskanzlei-frankfurt.com
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