Nils-Frederik Göbel

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Medizinrecht


Werdegang

Geboren und aufgewachsen in Frankfurt am Main studierte Nils-Frederik Göbel, Jahrgang 1970, Rechtswissenschaften an der Frankfurter Johann-Wolfgang-Goethe-Universität und erhielt seine Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 1999. Nachdem er drei Jahre als Rechtsanwalt im Rhein-Main-Gebiet selbständig tätig war, schloss er sich mit der Kanzlei Hüllen & Kollegen zusammen, deren Sozietätsmitglied er bis zum Ende des Jahres 2020 war. Seit 2021 ist er Partner der Kügel Hein Göbel Müller Rechtsanwälte PartG mbB.

Nils-Frederik Göbel ist seit Februar 2017 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als “Fachanwalt für Medizinrecht” zugelassen.

Tätigkeitsbereiche

  • Medizinrecht
  • Personenschadenrecht
  • Anwaltshaftungsrecht
  • Verkehrsrecht

Beratungsschwerpunkte

Nils-Frederik Göbel hat den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit auf das Medizinrecht gelegt. Geht es um Schadenersatz wegen ärztlicher Behandlungsfehler, berät und vertritt er in erster Linie die Patientenseite.

Aufgrund seiner Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht können sich unsere Mandanten darauf verlassen, nach neuestem Stand beraten und mit Motivation und Durchsetzungskraft vertreten zu werden. Gleichzeitig verfügt Nils-Frederik Göbel auch über das notwendige Verständnis und Einfühlungsvermögen für die persönlichen Belange unserer Mandanten als geschädigte Patienten.

Nils-Frederik Göbel berät und vertritt aufgrund seiner Spezialisierung darüber hinaus Patienten im Rahmen des ärztlichen Gebührenrechts und des Rechts der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Für Angehörige der Heilberufe ist Nils-Frederik Göbel im Vertragsarztrecht sowie im ärztlichen Berufsrecht tätig.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des gesamten Personenschadensrechts, da dieses Gebiet unmittelbaren Bezug zu medizinrechtlichen Fragen aufweist, ganz gleich auf welchem Ereignis der Schaden beruht.

Das Anwaltshaftungsrecht bildet einen ganz besonderen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit, die oft fachübergreifender Fachkenntnisse bedarf. Hierzu kann Nils-Frederik Göbel auch auf die Expertisen seiner Kollegen zurückgreifen. Im Anwaltshaftungsrecht vertritt Nils-Frederik Göbel sowohl geschädigte Mandanten als auch Rechtsanwälte.  

Im Verkehrsrecht einschließlich des Schadenersatz-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts verfügt Nils-Frederik Göbel ebenso über eine langjährige berufliche Erfahrung, sodass er auch auf diesen Gebieten schwerpunktmäßig für unsere Mandanten tätig ist.

Assistenz

  • Rebecca Schönig

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M.
  • Frankfurter Anwaltverein bzw. Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein